E-Scooter gehören inzwischen ganz selbstverständlich zum Straßenbild – auch bei uns in Wörth a.d.Isar. Gerade für Jugendliche sind sie ein praktisches und beliebtes Verkehrsmittel. Gleichzeitig ist in letzter Zeit immer häufiger zu beobachten, dass sehr junge Kinder mit E-Scootern auf öffentlichen Straßen unterwegs sind oder dass ein Roller gleich von zwei Personen gleichzeitig benutzt wird.
Was vielen möglicherweise nicht bewusst ist: Ein E-Scooter ist rechtlich kein Spielzeug, sondern ein Kraftfahrzeug. Für seine Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr gelten deshalb klare Vorschriften.
E-SCOOTER: DIE 5 WICHTIGSTEN REGELN
1. Erst ab 14 Jahren!
E-Scooter dürfen im öffentlichen Straßenverkehr erst ab 14 Jahren gefahren werden. Auch nicht „nur mal schnell“ durch die Wohnstraße.
2. Einer fährt – nicht zwei!
Auf einen E-Scooter gehört nur eine Person. Die Mitnahme von Freunden oder Geschwistern ist verboten – und erhöht die Sturzgefahr erheblich.
3. Radweg statt Gehweg!
Ist ein Radweg oder Radfahrstreifen vorhanden, gehört der E-Scooter dorthin. Ansonsten wird grundsätzlich auf der Fahrbahn gefahren.
Der Gehweg ist tabu!
4. Nur versichert auf der Straße!
Ein E-Scooter braucht eine gültige Versicherungsplakette und muss für den Straßenverkehr zugelassen sein. Ohne Versicherungsschutz kann es richtig teuer werden – und sogar strafrechtliche Folgen geben.
5. E-Scooter = Kraftfahrzeug!
Ein E-Scooter ist kein Spielzeug, sondern rechtlich ein Kraftfahrzeug. Deshalb gelten Verkehrsregeln, Ampeln und Alkoholvorschriften genauso ernst wie bei anderen Kraftfahrzeugen.
🪧Unser Appell:
Fahrt mit Spaß – aber fahrt vernünftig!
Keine Fahrt zu zweit. Keine Kinder unter 14 Jahren auf öffentlichen Straßen. Keine Fahrt auf dem Gehweg.
Eltern: Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern über diese Regeln.
Ein paar Minuten Gespräch können Bußgelder verhindern – und vielleicht auch einen Unfall.
Bild: Dieses Bild wurde mit Hilfe von KI erzeugt.
