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Mikrozensus 2026 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt
Gemeinde Rohrenfels
19.01.2026, 09:11

Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet
– der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung
ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der
Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung
und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig.
Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass
politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden
können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.

 

Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im
Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa
65 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft
zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen die befragten Personen
dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen
der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ
hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung
von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen
und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.


Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen
Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme
am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser
Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe
über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen
Landesamts für Statistik ausweisen.
Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich
zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden die Haushalte
ausführlich über die Erhebung informiert. Die Fragen des Mikrozensus können
entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantwortet
werden. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte
im Einsatz, die sorgfältig ausgewählt und für die Durchführung der Interviews umfassend
geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember
statt.


Es besteht Auskunftspflicht
Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer
Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz
Auskunftspflicht. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich
für statistische Zwecke verwendet. Dabei werden die Ergebnisse in aggregierter
Form veröffentlicht, so dass kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich
ist.

 

Bayerisches Landesamt für Statistik


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