Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 beschlossen, den stufenweisen Pflichtumtausch von Führerscheinen einzuführen. Beim Pflichtumtausch geht es darum, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.
Aktuell sind die Inhaber von unbefristeten Kartenführerscheinen, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden, aufgefordert diese bis 19.01.2027 umzutauschen.
Der Umtausch erfolgt über die Führerscheinstelle im Landratsamt Regensburg.
Alle weiteren Informationen und Ansprechpartner können Sie auf der Seite des Landratsamtes entnehmen.
