Aufgrund der Wasserleitungsbauten im Bereich Neuenhammer/Hammermühle kann es ab 15.09.2025 auf der Staatsstraße ST2396 und Kreisstraße NEW32 zu Verkehrsbehinderungen kommen.
Der Bauabschnitt ST2396 wird als erster halbseitig gesperrt. Gleichzeitig ist ein kleiner Bereich in der „Ortsstraße zu Hammermühle 26“ voll gesperrt. Dieser Bauabschnitt befindet sich bei der Einfahrt nach Neuenhammer (kommend von Georgenberg) bis zur Abzweigung Hammermühle (beim Hammerwirt).
Nach Abschluss der Arbeiten in diesem Abschnitt erfolgt die vollständige Sperrung der NEW 32. Während dieser Zeit bleibt die Ortsstraße Richtung Dimpfl jedoch weiterhin befahrbar.
Die Sperrung der Ortsstraße Richtung Dimpf wird erst nach Abschluss der Arbeiten in der NEW 32 vorgenommen.
Die genauen Zeitpunkte dieser Arbeiten können derzeit nicht festgelegt werden. Zudem sind daher nicht alle Straßen gleichzeitig gesperrt.
Die Umleitungen für dieses Bauvorhaben sind entsprechend ausgeschildert.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab gilt voraussichtlich bis Mitte Dezember.