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Der neue Gemeindegutschein - Informationen zur Einführung und Einlösung
Gemeinde Schönau a. d. Brend
10.08.2026, 20:06
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Worum geht es?

Die Gemeinde Schönau a. d. Brend stellt ihre Geschenke zu Alters- und Ehejubiläen um: 
Statt Präsentkörben erhalten die Jubilarinnen und Jubilare künftig Gemeindegutscheine.
Diese können bei teilnehmenden örtlichen Unternehmen eingelöst werden und stärken damit gezielt die heimische Wirtschaft.

 

So funktioniert die Einlösung

      Die Gutscheine werden in 10 €-Stückelung ausgegeben und können bei allen teilnehmenden Betrieben eingelöst werden.

      Mehrere Gutscheine können kombiniert werden (z. B. 3 × 10 € = 30 €).

      Übersteigt der Einkaufswert den Gutscheinwert, wird die Differenz regulär bezahlt.

      Eine Auszahlung des Gutscheines in Bargeld ist nicht möglich.

      Eine Liste der teilnehmenden Betriebe ist auf www.schoenau-brend.de sowie auf dem Gutschein selbst zu finden.

 

Informationen für teilnehmende Betriebe

      Teilnehmende Betriebe können von zusätzlicher Laufkundschaft aus der Gemeinde profitieren.

      Die Abrechnung erfolgt nach Bedarf des Betriebs – es gibt keinen festen Rhythmus.
Um den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten möglichst gering zu halten, empfiehlt es sich jedoch, mit der Einreichung eine gewisse Anzahl eingelöster Gutscheine abzuwarten, statt jeden Gutschein einzeln abzurechnen.

      Erstattung der Gemeindegutscheine:

-     Per Abrechnungsformular:

Das Abrechnungsformular auf

www.bad-neustadt-vgem.de/onlineantraege-formulare/finanzverwaltung

ausfüllen und zusammen mit den Gutscheinen an die Kasse der VG Bad Neustadt schicken.

-     Per Rechnung:

Eine Rechnung an

VG Bad Neustadt

Gemeinde Schönau a. d. Brend

Goethestraße 1

97616 Bad Neustadt

schreiben und die Gutscheine beilegen.

Alternativ kann das Abrechnungsformulare bzw. die Rechnung zusammen mit den Gutscheinen auch in die Briefkästen der Gemeinde am Bürgerhaus Burgwallbach oder Gemeindehaus Schönau eingeworfen werden.

      Der Erstattungsbetrag wird zeitnah auf das angegebene Konto überwiesen.

      Die Nummerierung der Gutscheine dient der Zuordnung der ursprünglichen Ausgabe.

 

Fragen und Anregungen nimmt der Erste Bürgermeister gerne entgegen.


Beschreibung

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