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Änderung im Bebauungsplan „Pförring – Ortskern“ beschlossen
Markt Pförring
21.07.2025, 12:08

Der Markt Pförring informiert über die öffentliche Auslegung zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Pförring – Ortskern“. Anlass ist eine Neuregelung der Bayerischen Bauordnung, die zum 1. Oktober 2025 in Kraft tritt. Dadurch wird der bisher im Plan enthaltene dynamische Verweis auf die Stellplatzsatzung des Marktes Pförring ungültig.

Ziel der Änderung ist es, die Rechtswirksamkeit der Stellplatzregelung im Ortskern durch einen statischen Verweis sicherzustellen. Die geltende Fassung der Garagen- und Stellplatzsatzung vom 7. Juni 2017 mit den Änderungen vom 18. März 2019 und 6. Dezember 2024 bleibt dadurch weiterhin verbindlich.

Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans in der Fassung vom 3. Juli 2025 liegt mit Erläuterung vom 25. Juli bis einschließlich 25. August 2025 öffentlich aus. Die Einsicht ist auch vor Ort in der Verwaltungsgemeinschaft Pförring möglich.

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Beschreibung

Der Markt Pförring liegt im Landkreis Eichstätt, eine der wirtschaftlich stärksten Regionen Deutschlands. Pförring bietet seinen Bürgern attraktiven Lebensraum und gute Lebensbedingungen in Mitten einer reichen kulturellen Vergangenheit. ÖFFNUNGSZEITEN Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Dienstag 14:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 15:00 – 17:00 Uhr