Erlass einer Verordnung zur Haltung von Hunden im Markt Oberelsbach
Der Marktgemeinderat Oberelsbach hat in seiner Sitzung am 14.11.2024 die Verordnung zur Haltung von Hunden im Markt Oberelsbach beschlossen. Die Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung liegt ab sofort in der Verwaltung des Marktes Oberelsbach, Rathaus, Marktplatz 3, 97656 Oberelsbach, Zimmer 2.04 während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht aus. Zudem ist die Satzung auf der Internetseite des Marktes Oberelsbach www.oberelsbach.de/RathausPolitik/Ortsrecht einsehbar.
Oberelsbach, 02.12.2024
Björn Denner
Erster Bürgermeister