Heimat Info Logo
Belehrung gemäß §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz
Landratsamt Ansbach
02.04.2026, 12:23

Für alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, diese behandeln oder in Verkehr bringen bietet das Landratsamt Ansbach, Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz an.

Nächster Termin: Donnerstag, 07.05.2026, 10:00 Uhr, Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Luitpoldstraße 5.

Die Gebühr für die Belehrung beträgt 28,-- € pro Person.

Weitere Informationen und Anmeldung unter Telefon: 0981 468-7802.


Beschreibung