Neuerlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts enthält insbesondere eine Regelung zur Entschädigung ehrenamtlicher Gemeinderatsmitglieder. Daneben können auch Regelungen über die bildenden Ausschüsse und deren Sitzstärke geregelt werden.
Der Entwurf der Satzung, Stand 14.04.2026, liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei. So auch die Stammsatzung 2020 nebst 1. Änderung und 2. Änderung zur Stammsatzung 2020.
Der einzige ständige Ausschuss der Rechnungsprüfung wurde aus der Satzung vom 07.05.2020 übernommen.
Der Erste Bürgermeister Michael Sommer und die Verwaltung schlagen ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,00 € pro Gemeinderatssitzung, pro Ausschusssitzung oder einer notwendigen Teilnahme an einer Besprechung im Rahmen der Gemeinderatstätigkeit vor. In der letzten Wahlperiode lag das Sitzungsgeld bei 30,00 € pro Sitzung und Teilnahme an einer Besprechung.
In der Diskussion zur Höhe des Sitzungsgeldes wird der alternative und geringere Vorschlag zur Höhe von 35 € pro Sitzung vorgebracht.
In der Folge wird zunächst über den weitergehenden Vorschlag mit 40 € abgestimmt: Dieser wird abgelehnt.
In der Folge wird der Vorschlag mit 35 € beschlossen:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Entwurf Stand 06.05.2026).
Sitzverteilung in den Ausschüssen für die Wahlperiode 2026 bis 2032
Nach Art. 33 Abs. 1 GO regelt der Gemeinderat die Zusammensetzung der Ausschüsse in der Geschäftsordnung. Die Mitglieder werden für die Dauer der Wahlzeit aus der Mitte des Gemeinderats bestellt. Dabei ist dem Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen Wählergruppen Rechnung zu tragen.
Art. 32 GO eröffnet dem Gemeinderat die Bildung vorberatender Ausschüsse sowie die Übertragung bestimmter Angelegenheiten auf beschließende Ausschüsse.
Die konkrete Sitzverteilung ist deshalb zu Beginn der Wahlperiode festzulegen, damit die Ausschüsse rechtssicher arbeitsfähig sind.
Die Ausschussbesetzung muss dem Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen Wählergruppen entsprechen. Bei gleicher Sitzchance mehrerer Gruppen ist nach Art. 33 Abs. 1 Satz 3 GO statt eines Losentscheids auch eine Anknüpfung an die bei der Kommunalwahl am 08.03.2026 erzielten Stimmen zulässig. Ob Losentscheid oder Anknüpfung an die bei der Wahl erzielten Stimmen legt der Gemeinderat fest; zusammen mit der Festlegung des Verteilungsverfahrens in der Geschäftsordnung.
Eine Bestellung anderer als der von den Wählergruppen vorgeschlagenen Personen ist nicht zulässig.
Gemeinderatsmitglieder dürfen sich außerdem zu Ausschussgemeinschaften zusammenschließen, um gemeinsam Vertreter zu entsenden.
Verändert sich das Stärkeverhältnis während der Wahlzeit, sind diese Änderungen auszugleichen. Scheidet ein Mitglied aus der von ihm vertretenen Wählergruppe aus, verliert es seinen Sitz im Ausschuss.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Sitzverteilung in den Ausschüssen gemäß Art. 33 GO unter Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der im Gemeinderat vertretenen Wählergruppen sowie etwaiger Ausschussgemeinschaften. Die konkrete namentliche Besetzung erfolgt auf Grundlage der Benennungen der Wählergruppen.
Bei gleicher Sitzchance mehrerer Gruppen sind nach Art. 33 Abs. 1 Satz 3 GO die bei der Kommunalwahl am 08.03.2026 erzielten Stimmen der Wählergruppen maßgeblich.
Neuerlass der Geschäftsordnung des Gemeinderats Wilburgstetten für die Wahlperiode 2026 bis 2032
Der neue gewählte Gemeinderat hat sich für die Wahlperiode 2026 bis 2032 nach Art 45 Abs. 1 GO eine neue Geschäftsordnung zu geben.
Da sich der neue Gemeinderat aus Gemeinderatsmitgliedern von zwei Wählergruppen zusammensetzt, ist die Geschäftsordnung in der konstituierenden Gemeinderatssitzung zu beschließen, da sonst der Rechnungsprüfungsausschuss nicht besetzt werden kann und die Bestellung der Mitglieder der Gemeinde in die Gemeinschaftsversammlung nicht erfolgen kann.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Geschäftsordnung neue Fassung (Entwurf Stand 27.04.2026) für die Wahlperiode 2026 bis 2032 zu und beschließt das In-Kraft-Treten am 07.05.2026.
Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses für die Wahlperiode 2026 bis 2032
Gemäß der Satzung zur Regelung von Fragen des öffentlichen Gemeindeverfassungsrechts n.F. der Gemeinde sind in den Rechnungsprüfungsausschuss 5 Gemeinderatsmitglieder (1 Vorsitzender und 4 Gemeinderatsmitglieder) zu berufen.
Analog Art. 33 Abs. 1 GO hat der Gemeinderat bei der Entsendung von Mitgliedern in den Rechnungsprüfungsausschuss das Stärkeverhältnis seiner Wählergruppen zu berücksichtigen. Die Besetzung der Mitglieder wird in der GeschO neue Fassung geregelt, Art. 33 Abs. 1 GO.
Somit entfallen auf die
· die Bürger-Liste Wilburgstetten →→ 3 Sitze
· die Wähler-Gruppe Wilburgstetten → 2 Sitze
Auf die Benennung von Stellvertretern wird verzichtet.
Beratung und Vorschläge zur Besetzung der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Rechnungsprüfungsausschuss mit den vorgeschlagenen Gemeinderatsmitgliedern zu besetzen:
1. Manuela Kluger (BLW) (Vorsitzende)
2. Mike Langkammerer (WGW)
3. Timmy Zahn (BLW)
4. Steffen Glatter (WGW)
5. Bernhard Roder (BLW)
Auf die Benennung von Stellvertretern wird verzichtet.
Besetzung der Arbeitsgruppen für die Wahlperiode 2026 bis 2032
Für die Besetzung der Arbeitsgruppen der Gemeinde sind Gemeinderatsmitglieder zu benennen.
Es soll eine AG „FFW Einsatzgebäude“ zusammen mit paritätischem Ausschuss der FFW eingesetzt werden.
Für die Wahlperiode 2026 bis 2032 werden weitere Arbeitsgruppen zu einem späteren Zeitpunkt nach Bedarf gebildet, z.B. für Energiemanagement.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Bildung folgender Arbeitsgruppen:
„FFW Einsatzgebäude“: Steffen Glatter, Joachim Goldammer, Mike Langkammerer, Josef Pflanz, Bernhard Roder.
Bestellung von Beauftragten für Jugend und Senioren
Für die Bestellung der Beauftragten für Jugend und Senioren sind Gemeinderatsmitglieder zu benennen.
In der vergangenen Wahlperiode 2020 bis 2026 waren
· als Jugendbeauftragter Herr Josef Pflanz
und
· als Seniorenbeauftragter Herr Georg Friedrich bestellt.
Beratung und Bestellung von Jugendbeauftragten und eines Seniorenbeauftragten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt das Gemeinderatsmitglied Kathrin Rathgeb und das Gemeinderatsmitglied Tobias Köhnlechner zu Jugendbeauftragten und das ehemalige Gemeinderatsmitglied Georg Friedrich weiterhin zum Seniorenbeauftragten zu bestellen.
Bestellung der Gemeindevertreter in die Gemeinschaftsversammlung der VG Wilburgstetten
Gemäß Art. 6 Abs. 2 Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) ist die Gemeinde neben dem ersten Bürgermeister (geborenes Mitglied) mit drei weiteren Gemeinderatsmitgliedern (gekorene Mitglieder) in der Gemeinschaftsversammlung der VG Wilburgstetten vertreten.
Die weiteren Vertreter werden vom Gemeinderat durch Beschluss nach Art. 51 Abs. 1 GO benannt. Die Benennung findet in offener Abstimmung statt.
Analog Art. 33 Abs. 1 GO hat der Gemeinderat bei der Entsendung von Mitgliedern in die Gemeinschaftsversammlung das Stärkeverhältnis seiner Wählergruppen zu berücksichtigen. Die Entsendung der Mitglieder wird gem. Art. 33 Abs. 1 GO in §6 Geschäftsordnung neue Fassung geregelt.
Somit entfallen auf die
· die Bürger-Liste Wilburgstetten → → 2 Sitze
· die Wähler-Gruppe Wilburgstetten → 1 Sitz
Der ersten Bürgermeister wird im Fall seiner (rechtlichen oder tatsächlichen) Verhinderung durch ihre allgemeinen Stellvertreter vertreten (sogenannte „geborene“ Stellvertreter, Art. 6 Abs. 2 Satz 3 VGemO). Hier gilt die Reihenfolge der allgemeinen Stellvertretung nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 GO. Ist der erste Bürgermeister verhindert, übernimmt den Sitz in der Gemeinschaftsversammlung der zweite Bürgermeister, ist auch er verhindert, der dritte (Art. 39 Abs. 1 Satz 1 GO). Sind alle Bürgermeister gleichzeitig verhindert, muss der weitere Stellvertreter nach Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO einspringen (gem. GeschO die älteste Gemeinderätin oder der älteste Gemeinderat).
Beratung und Vorschläge zur Benennung der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung und der jeweiligen Stellvertreter.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt als Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung der VG Wilburgstetten folgende Gemeinderatsmitglieder zu benennen:
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Mitglied |
Stellvertreter |
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Timmy Zahn (BLW) |
Manuela Kluger (BLW) |
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Christian Zech (WGW) |
Lukas Friedrich (WGW) |
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Tobias Köhnlechner (BLW)
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Laura Müller (BLW)
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