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Räum- und Streupflicht bei Schnee und Glätte
Gemeinde Eußenheim
26.01.2026, 15:23

Mit dem Einsetzen der kalten Jahreszeit dürfen wir an die allgemei­nen Räum- und Streupflichten erinnern.

Sowohl die Gemeinde als auch die Grundstücksbesitzer haben Sorge dafür zu tragen, dass die Straßen und Gehsteige von Schnee und Eis freigeräumt werden. Dabei ist die Räum- und Streupflicht der Kom­munen nicht so umfangreich, wie von manchen Bürgern angenom­men wird. Innerhalb der geschlossenen Ortschaften ist die Räum­pflicht nur für verkehrswichtige und gefährliche Stellen vorgeschrie­ben.

Die Räum- und Streupflicht beginnt grundsätzlich vor dem Einsetzen des Haupt- und Berufsverkehrs um 6.00 Uhr, an Sonn- und Feierta­gen ab 8:00 Uhr, und endet mit dem allgemeinen Tagesverkehr um 20.00 Uhr. Unsere Bauhofmitarbeiter sind bemüht, diese Aufgaben pflichtgemäß zu erfüllen.

Die Räum- und Streupflicht für den Fußgängerverkehr ist Aufgabe des jeweiligen Grundstücksanliegers. Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass diese Pflicht von vielen Anliegern nicht wahr­genommen wird. Viele Beschwerden bei der Gemeindeverwaltung beweisen dies.

Wir bitten daher alle Grundstücksbesitzer in ihrem eigenen Interesse, die Räum- und Streupflicht ernst zu nehmen und den jeweiligen Gehsteig bzw. Fahrbahnrand zu räumen und zu streuen. Wenn jeder seinen Pflichten in dem von ihm zu erfüllenden Rahmen nachgeht, wird der Winter für alle eine Freude sein.


Beschreibung

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