Erlass der Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern der Gemeinde Neunkirchen a.Sand (Hebesatzsatzung)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.12.2025 die Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern der Gemeinde Neunkirchen a.Sand (Hebesatzsatzung) beschlossen. Die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern der Gemeinde Neunkirchen a.Sand (Hebesatzsatzung) vom 24.10.2024 wird wie folgt geändert: In § 1 Nr. 1 Buchst. a. (Grundsteuer A) wird die Zahl „550“ durch die Zahl „370“ ersetzt. In § 1 Nr. 1 Buchst. b. (Grundsteuer B) wird die Zahl „280“ durch die Zahl „220“ ersetzt. Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Nachstehend die Bekanntmachung über den Erlass der Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern der Gemeinde Neunkirchen a.Sand (Hebesatzsatzung) vom 18.12.2025.
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.12.2025 die Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern der Gemeinde Neunkirchen a.Sand (Hebesatzsatzung) beschlossen. Die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern der Gemeinde Neunkirchen a.Sand (Hebesatzsatzung) vom 24.10.2024 wird wie folgt geändert: In § 1 Nr. 1 Buchst. a. (Grundsteuer A) wird die Zahl „550“ durch die Zahl „370“ ersetzt. In § 1 Nr. 1 Buchst. b. (Grundsteuer B) wird die Zahl „280“ durch die Zahl „220“ ersetzt. Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Nachstehend die Bekanntmachung über den Erlass der Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern der Gemeinde Neunkirchen a.Sand (Hebesatzsatzung) vom 18.12.2025.
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