Um eine sachgerechte Verteilung der Grundsteuerlast zu gewährleisten, ist es essenziell, dass die Finanzämter von den Steuerpflichtigen über Änderungen der Bemessungsgrundlagen informiert werden. Die festgestellten Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer sind bekanntlich grundsätzlich auf Jahre hinweg gültig. Nur wenn sich an den entscheidenden Faktoren etwas ändert, prüft das Finanzamt, ob die Bemessungsgrundlagen geändert werden müssen. Es ist darum unerlässlich, dass die Finanzämter von den
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