Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
55. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 120 „Sondergebiet Solarpark Geisenfeld Schachtel“ der Stadt Geisenfeld (Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB);
Hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung vom 16.05.2024 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan sowie die 55. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB beschlossen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Solarpark Geisenfeld Schachtel“ und Änderung des Flächennutzungsplans soll die Nutzung erneuerbarer Energien weiter ausgebaut werden.
Die Vorhabenfläche befindet sich westlich von Geisenfeld, am Waldrand, zwischen der Bundesstraße 300 und der Staatsstraße 2335. Der Geltungsbereich umfasst die Fl. Nrn. 1634 und 1595 (Teilfläche) Gemarkung Geisenfeld. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt insgesamt ca. 10 ha. Im nachfolgenden Lageplan wird der Geltungsbereich dargestellt:
Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Büro Neidl + Neidl, Sulzbach-Rosenberg beauftragt.
Der Vorentwurf der Bauleitpläne mit Begründung und Umweltbericht können im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom
vom 30.05.2025 bis einschließlich 02.07.2025
im Rathaus Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 205
während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Geisenfeld unter dem Menüpunkt Bekanntmachungen https://geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen eingestellt. Ebenso sind diese Unterlagen über das Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal herunterzuladen.
Dabei werden die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung dargelegt. Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauamt@geisenfeld.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg in Textform oder im Rathaus während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
A. Umweltbericht gemäß § 2a, NEIDL + NEIDL, Sulzbach-Rosenberg, 10.04.2025
Schutzgut
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Art der Information
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Tiere und Pflanzen
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Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzfachliche Bestands- und Eingriffsbewertung Beurteilung der Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange, Empfehlung von Vermeidungsmaßnahmen Bewertung der Bedeutung des Plangebiets für die biologische Vielfalt
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Boden
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Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Bodenhaushalt
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Wasser
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Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Wasserhaushalt Formulierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts
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Klima/Luft
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Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- und Kleinklima
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Fläche
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Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in das Schutzgut Fläche
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Landschaft/ Erholung
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Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild sowie Benennung von Maßnahmen zur Eingliederung in das Landschaftsbild, Untersuchung auf mögliche Blendwirkungen
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Natura 2000
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Untersuchung auf mögliche Auswirkungen auf Erhaltungsziele und Schutzzwecken von Natura 2000-Gebieten
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Mensch
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Beschreibung und Bewertung des Naherholungspotenzials Beschreibung der Auswirkungen auf die Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt
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Kultur- und Sachgüter | Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).
B. Umweltrelevante Stellungnahmen
Umweltrelevante Stellungnahmen sind von folgenden Fachstellen eingegangen:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 09.09.2024
- Bayerischer Bauernverband, 06.09.2024
- Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm – Untere Bauaufsichtsbehörde, 02.09.2024
- Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm – Immissionsschutztechnik, 13.08.2024
- Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm – Untere Bodenschutzbehörde, 29.08.2024
- Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm – Untere Naturschutzbehörde, 02.09.2024
- Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm – Verkehrswesen, 10.09.2024
- Planungsverband Region Ingolstadt, 22.08.2024
- Regierung von Oberbayern, 27.08.2024
- Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, 22.08.2024
C. Fachgutachten
Zur Untersuchung von Auswirkungen der Planung wurden folgende Fachgutachten angefertigt:
- Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für einen geplanten Solarpark bei Geisenfeld, Bachmann Artenschutz GmbH, Fassung mit Stand 12/2024
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes gilt außerdem, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB).
STADT GEISENFELD Paul Weber
Geisenfeld, 22.05.2025 1.Bürgermeister
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