Überhängende Äste, Sträucher und Hecken können Geh- und Radwege einengen, die Sicht behindern oder Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtungen verdecken.
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden daher gebeten, den Bewuchs regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zurückzuschneiden. Geh- und Radwege sowie Fahrbahnen müssen in der erforderlichen Breite und Höhe frei bleiben.
Besonders an Kreuzungen, Einmündungen, Kurven und Grundstückszufahrten ist auf ausreichende Sicht zu achten.
Bitte beachten Sie beim Rückschnitt auch die naturschutzrechtlichen Vorgaben. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind grundsätzlich zulässig; weitergehende Rückschnitte unterliegen insbesondere in der Zeit vom 1. März bis 30. September besonderen Einschränkungen. Auf brütende Vögel und andere geschützte Tiere ist jederzeit Rücksicht zu nehmen.
Bitte prüfen Sie Ihren Bewuchs regelmäßig und führen Sie notwendige Pflegeschnitte rechtzeitig durch.
Die Gemeinde wird ab Oktober verstärkte Kontrollen durchführen und betroffene Grundstückseigentümer gegebenenfalls gesondert auffordern ihren Pflichten nachzukommen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Rücksichtnahme!
