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Grundsteuer in Bayern | Anzeige von Änderungen
Markt Nassenfels
16.03.2026, 00:00

Auf den Stichtag 1. Januar 2022 wurde für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 festgestellt. Ändert sich nach dem Stichtag 1. Januar 2022 etwas am Grundbesitz so sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen. Sie werden dazu nicht gesondert aufgefordert. Das Finanzamt prüft anschließend, ob sich die Änderung(en) auf die Grundsteuerbemessungsgrundlage auswirken.

Wer, bis wann, welche Änderungen wem anzeigen muss, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Flyer.



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Beschreibung

Herzlich Willkommen auf der offiziellen Seite unseres Marktes Nassenfels. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um das Rathaus, behördliche Themen und das Gemeindeleben. Viel Spaß beim Erkunden der App! Öffnungszeiten Rathaus: Mo, Mi, Do, Fr 08:00 bis 12:00 Uhr Di geschlossen Mo 14:00 bis 17:00 Uhr Mi 16:00 bis 19:00 Uhr (ab 18 Uhr nur Einwohnermeldeamt besetzt!)