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Selbstablesung der Wasseruhren
VG Marktheidenfeld f. Hafenlohr
18.12.2025, 13:59

Zum 31. Dezember 2025 sind wieder alle Haus- und Gartenwasserzähler für die Jahresabrechnung der Wasser- und Kanalgebühren abzulesen.

 

Alle Abnehmer werden deshalb ab dem 19. Dezember 2025 durch ein Schreiben von der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld aufgefordert, Ihren Wasserzähler abzulesen und den Zählerstand, im Rahmen der dort aufgeführten Möglichkeiten, spätestens bis zum 13. Januar 2026, abzugeben.

 

Die Abnehmer werden gebeten, wenn möglich, die Option zu nutzen, ihren Zählerstand einfach, bequem und zeitsparend online zu übermitteln.

Dies ist auch per QR-Code möglich.

 

Es ist ebenfalls möglich, den Zählerstand per E-Mail oder telefonisch mitzuteilen.

 

Alternativ kann der Zählerstand auf der jeweiligen Ablesekarte eingetragen werden, welche im o. g. Schreiben enthalten ist.

In diesem Fall ist die ausgefüllte Ablesekarte spätestens bis zum 13. Januar 2026 bei der Gemeinde Hafenlohr oder direkt bei der Verwaltungsgemeinschaft, Petzoltstraße 21 in Marktheidenfeld, zurückzugeben.

 

Sollte bis zum 13. Januar 2026 kein Zählerstand gemeldet worden sein, wird der Verbrauch anhand des Vorjahres geschätzt.


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