Ein Brauch mit einigen Regeln
Es ist ein alter Brauch, in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag ein sogenanntes „Jaudusfeuer“ bzw. Osterfeuer zu entzünden. Auch in der Gemeinde Gerolsbach wird diese Tradition oftmals im privaten Rahmen gepflegt. Damit das Brauchtumsfeuer jedoch sicher abläuft und nicht zur unerlaubten Abfallbeseitigung wird, sind einige wichtige Regeln zu beachten:
Anmeldung bei der Gemeinde
Das Oster- bzw. „Jaudusfeuer“ ist mindestens 7 Werktagtage vorher bei der Gemeinde Gerolsbach anzuzeigen.
Dabei ist ein geeigneter Standort anzugeben, der:
- keine Brandgefahr darstellt
- ausreichend Abstand zu Wohngebieten, Straßen, Waldrändern und sonstigen gefährdeten Objekten einhält
- keine ökologisch wertvollen Flächen beeinträchtigt
Schutz von Tieren und Natur
Das Brennmaterial darf erst kurz vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden (Im Regelfall am Karsamstag). Bereits länger liegende Reisig- oder Schnittguthaufen sind vor dem Anzünden unbedingt umzuschichten, da sie häufig als Unterschlupf für Tiere dienen.
Gerade im Gemeindegebiet rund um Felder, Hecken und kleinere Waldstücke finden dort:
- Igel
- Kleinsäuger
- Vögel (z. B. Zaunkönig)
Schutz. Ohne Umschichten besteht die Gefahr, dass Tiere zu Schaden kommen.
Zulässige Brennstoffe
Beim „Jaudusfeuer“ dürfen ausschließlich naturbelassene Materialien verwendet werden, insbesondere:
- unbehandeltes Holz
- Reisig und Strauchschnitt
- unbehandelte Holzreste
Verboten ist das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art.
Beschichtetes oder behandeltes Holz setzt beim Verbrennen Schadstoffe frei und gefährdet Umwelt und Gesundheit.
Anzünden des Feuers
Zum Entzünden dürfen keine flüssigen Brennstoffe wie Benzin oder Spiritus verwendet werden.
Aufsicht und Sicherheit
Das Feuer ist während der gesamten Dauer ständig von geeigneten Personen zu beaufsichtigen. Zudem sind geeignete Löschmittel (z. B. Wasser oder Feuerlöscher) bereitzuhalten.
Nach dem Abbrennen müssen die Feuerreste vollständig gelöscht und ordnungsgemäß entsorgt werden.
Hinweise:
Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen (z. B. Trockenheit oder starkem Wind) kann das Abbrennen durch die Gemeinde oder zuständige Behörden untersagt werden.
Das Abbrennen eines Traditionsfeuers ist gesondert zu betrachten. Handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung, muss hierfür eine extra Gestattung eingeholt werden. Die konkreten Anforderungen können je nach Art und Umfang der Veranstaltung sowie den örtlichen Gegebenheiten variieren und sind im Einzelfall abzustimmen.
Fazit:
Das „Jaudusfeuer“ ist ein wertvoller Bestandteil des örtlichen Brauchtums. Mit etwas Rücksicht auf Natur, Sicherheit und die geltenden Vorschriften steht dieser Brauchtumspflege jedoch nichts im Wege.
