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Mitteilung zum Kehrbezirk der Gemeinde Ettenstatt mit den Ortsteilen Ettenstatt, Reuth unter Neuhaus, Wöllmetzhofen und Hundsdorf
Gemeinde Ettenstatt
13.03.2026, 11:42
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
 
aus gesundheitlichen Gründen werde ich den Kehrbezirk im Bereich der Gemeinde Ettenstatt mit den Ortsteilen Ettenstatt, Reuth unter Neuhaus, Wöllmetzhofen und Hundsdorf zurückgeben.
 
Die Durchführung der Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) kann – sofern von den Eigentümerinnen und Eigentümern gewünscht – weiterhin durch meinen Betrieb erfolgen. Selbstverständlich besteht gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz freie Wahl des ausführenden Schornsteinfegerbetriebs.
 
Die hoheitlichen Aufgaben, insbesondere die Feuerstättenschau sowie Abnahmen von neu errichteten oder wesentlich geänderten Feuerungsanlagen, werden künftig durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger wahrgenommen. In entsprechenden Fällen wenden Sie sich bitte an meinen Kollegen Martin Mühling, der die weiteren notwendigen Schritte veranlassen wird.
 
Bei Fragen steht Ihnen mein Mitarbeiter Lars Moßner telefonisch unter 0170 / 9828776 gerne zur Verfügung.
 
Für das mir entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich herzlich und wünsche Ihnen alles Gute.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Kevin Wilhelm

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