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Festsetzung der Grundsteuerhebesätze zum 01.01.2025
Gemeinde Leinburg
29.11.2024, 15:50

Festsetzung der Grundsteuerhebesätze zum 01.01.2025

Zum 01. Januar 2025 treten nachfolgend genannte Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Leinburg in Kraft.
- Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 320 v. H.
- Grundsteuer B (für Grundstücke) 320 v. H.

Die neuen Grundsteuerbescheide werden durch die Gemeinde demnächst verschickt.

Wichtig:
Die Gemeinde Leinburg kann und darf die Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes nicht ändern und ist an den Grundlagenbescheid gebunden.
Sollten Fragen zum Grundlagenbescheid bestehen, so müssen sich die Steuerpflichtigen zwingend an das zuständige Finanzamt wenden.

Für Rückfragen nach Bescheiderlass durch die Gemeinde steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin Frau Längle (Tel.-Nr. 09120/1877-14) zur Verfügung.


Beschreibung

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