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Verwaltungsgemeinschaft Henfenfeld
Gemeinde Henfenfeld
25.07.2023, 11:05

Abteilung Steuern 

Das Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft Henfenfeld ist vom 01.08.2023 bis einschließlich 03.08.2023 wegen einer wichtigen Fortbildung ganztägig geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die VGem. Henfenfeld unter Tel. 09151/8694-0. Wir bitten um Verständnis und Beachtung. 

 

Meldepflicht von Hunden in den Gemeinden Engelthal, Henfenfeld und Offenhausen 

Wir weisen darauf hin, dass nach den Bestimmungen der Hundesteuersatzung das Halten von Hunden zu melden ist. Wer demnach einen über vier Monate alten, noch nicht angemeldeten Hund hält, muss diesen unverzüglich der Gemeinde melden. Gleiches gilt, wenn ein Hund, der bei der Gemeinde angemeldet ist, verkauft oder sonst abgeschafft wurde, abhandengekommen oder gestorben ist. Die Steuerpflicht entsteht zu Beginn des Kalenderjahres oder während des Jahres an dem Tag, an dem die Hundehaltung beginnt. Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse im Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat, einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat, auf Probe oder zum Anlernen hält. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die VGem Henfenfeld, Zi. 21, Kirchenstraße 10, 91239 Henfenfeld, Tel. 09151/8694-31 oder steuern@vg-henfenfeld.de

 


Beschreibung

Willkommen auf der offiziellen Seite unserer Gemeinde Henfenfeld. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um das Rathaus, behördliche Themen und das Gemeindeleben.