Die Gemeinde hat am 28.04.2026 eine neue Verordnung über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden (Hundeverordnung/HundeV) erlassen.
Sie betrifft die Anleinpflicht für Kampfhunde und große Hunde und gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit für alle öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb der geschlossenen Ortslage der Gemeinde Mainstockheim. Dies sind Teile des Gemeindegebiets, die in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut sind. Einzelne unbebaute Grundstücke oder einseitige Bebauung unterbrechen die geschlossene Ortslage nicht. Kampfhunde und große Hunde dürfen Kinderspielplätze nicht betreten, auch das Mitführen an der Leine ist in diesen Bereichen nicht gestattet. Die in § 4 der Verordnung aufgeführten Hunde sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Verordnung ist unter https://www.vgem-kitzingen.de/
Wir bitten um Berücksichtigung und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
