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Fahrt zu den Weihenstephaner Gärten bei Freising am Samstag, dem 06.06.2026
Obst- und Gartenbauverein Altendorf
28.05.2026, 16:29

Herzliche Einladung zur Fahrt zu den Weihenstephaner Gärten bei Freising des GBV Strullendorf – am Samstag, dem 06.06.2026.

Es sind noch Plätze frei -  auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen!

06:45 Uhr Abfahrt in Altendorf an der Kirche. Nach ca 90 Minuten Halt mit kleinem Frühstück am Bus (Kaffee, Brezel und Knacker).

ca. 9:30 Uhr Ankunft in Weihenstephan/Freising

10:00 Uhr Führung in 2 Gruppen zum Thema: „Besondere Gemüsekombinationen im Kleingarten“ - Dauer ca. 90 Minuten.

Im Anschluss Zeit zur freien Verfügung im Sichtungsgarten (ca 150 m Fußweg) – hier befinden sich die Pfingstrosenbeete mit teils 40 Jahre alten Pflanzen, in den verschiedensten Farben, aber auch Iris, Taglilien, Fackellilien, Storchenschnabel, Steppenheide, gelbesQuar\er, Eichenquar\er, Pastellbeete + Purpurbeete, der Frühlings- und Hostaweg u.s.w.

13:30 Uhr Kurze Einkehr im „Bräustüberl“ mit Biergarten zur „Erfrischung“ (Selbstzahler-  ca 500 – 600 m Fußweg vom Sichtungsgarten). Dort herrlicher Blick über Freising.

Danach Zeit zur freien Verfügung auf dem Berg im Oberdieckgarten, Hofgarten (Rosen-, Duft- und Arzneipflanzen) und dem Arboretum (ca. 6 Hektar) mit einer beeindruckenden Sammlung von Gehölzen.

ca. 16:00 Uhr Heimfahrt mit Abendeinkehr im Pilatushof in Forchheim (Selbstzahler)

ca. 21:00 Uhr Rückkunft

KOSTEN: 35 € / Person: Enthalten: Fahrt, Frühstück am Bus, Führung im Gemüsegarten

ANMELDUNG: Meldet euch über euren OGV an: markus.donhauser@buerger-net.de, Tel. 09545-4455887.

Änderungen vorbehalten.


Beschreibung

Der Verein bezweckt im Rahmen des Obst- und Gartenbaues, die Förderung der Landespflege und des Umweltschutzes zur Erhaltung einer schönen Kulturlandschaft und der menschlichen Gesundheit. Der Verein fördert insbesondere die Ortsverschönerung und dient damit der Verschönerung der Heimat, der Heimatpflege und somit der gesamten Landeskultur. Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch: 1. Vorträge, Fachveranstaltungen, Lehrfahrten, Wettbewerbe, Ortsverschönerung, Förderung der Jugendarbeit, Förderung der Orts- und Heimatpflege. 2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.