Abkochgebot für die Ortschaften Panholling, Kirchfeld, Lalling, Gerholling, Frohnmühle, Kaußing, Watzing, Oisching, Euschertsfurth, Gottsmannsdorf, Furthmühle und Nabin.
Sehr geehrter Wasserabnehmer,
aufgrund von Umbaumaßnahmen vom 04. bis 08.08.2025 kann es in dieser Zeit zu Druckschwankungen und Versorgungsausfällen hinsichtlich der Trinkwasserversorgungen kommen.
Das Wasser aus der Wasserversorgungsanlage Lalling darf in den oben genannten Ortschaften ab 04.08.2025 bis zum Nachweis der einwandfreien Beschaffenheit nur in abgekochtem Zustand (einmal sprudelnd aufkochen), mit einzuhaltender nachfolgender Abkühlzeit von 10 Minuten, für den menschlichen Gebrauch verwendet werden.
Für andere Zwecke kann aus Gründen der praktischen Handhabung unter den nachfolgenden Bedingungen für einen begrenzten Zeitraum auf das Abkochen verzichtet werden:
- Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf >60 °C einstellbar ist und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung
- Wäschewaschen in Waschmaschinen bei mindestens 40 °C
- Duschen sowie sonstige Reinigungszwecke (offene Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein)
- Auf eine ausreichende Händehygiene durch intensive Anwendung
Das Wasser darf nicht zur Zubereitung von Speisen oder Getränken für Säuglinge oder Kleinkinder verwendet werden!
Sobald das Trinkwasser wieder den Vorgaben entspricht, werden wir Sie umgehend wieder per Wurfzettel informieren. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Ihre Verwaltungsgemeinschaft Lalling
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