Gemäß § 9 der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien VSG 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft sind Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit hin zu prüfen. Gemäß der Durchführungsanweisung der Berufsgenossenschaft kann davon ausgegangen werden, dass die erforderliche Standfestigkeit gegeben ist, wenn das Grabmal unter Beachtung der angegebenen Vorsicht am oberen Ende der Breitseite mit einer Kraft von 300 N (normale horizontale Armkraft) belastet werden kann und keinerlei Schwankungen aufweist. Die jeweilige Gemeinde hat daher der Fa. Stolzenberger, den Auftrag zur Überprüfung erteilt.
Die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale weist alle Nutzungsberechtigten darauf hin, dass gemäß der jeweiligen gemeindlichen Friedhofs- und Bestattungssatzung Grabmäler und sonstige Grabeinrichtungen verkehrssicher sein müssen. Der Nutzungsberechtigte hat dafür zu sorgen, dass sich das Grabmal und die sonstigen Grabeinrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Ergeben sich augenfällige Mängel in der Standsicherheit, so hat er unverzüglich das Erforderliche zu veranlassen.
Die Überprüfung der Standsicherheit der Grabmäler auf den gemeindlichen Friedhöfen wird bei trockener Witterung in der Zeit vom 27.04.2026 bis 30.04.2026 durchgeführt.
