Seit 01.05.2025 gibt es für die Beantragung von Hoheitlichen Dokumenten neue Regelungen bezüglich der Vorlage von biometrischen Fotos. Diese dürfen nur noch von zertifizierten Fotodienstleistern der Bundesdruckerei oder durch die Passbehörde selbst gefertigt werden. Die zertifizierten Fotodienstleister händigen einen Datamatrixcode aus, damit die Passbehörde das Foto über die Fotocloud hochladen kann.
Am 13. August 2025 wurde das Bürgerbüro der Gemeinde Hohenthann mit dem erforderlichen Point-ID-Gerät für die Fotoaufnahme vor Ort durch die Bundesdruckerei ausgestattet. Trotzdem können Sie Ihr Passbild auch weiterhin vom Fotografen Ihres Vertrauens erstellen lassen. Erkundigen Sie sich ggf. beim Fotografen, ob dieser zur Anbindung an die Fotocloud zertifiziert ist. Wenn Sie mit einem Datamatrixcode im Bürgerbüro vorsprechen, kann dieser Code innerhalb von 6 Monaten für mehrere Dokumente verwendet werden.
Bei Erstellung des Passbildes vor Ort im Bürgerbüro entstehen zusätzlich zu den Gebühren des Ausweisdokumentes Gebühren in Höhe von 6,00 EUR. Bitte beachten Sie: Wenn mehrere Ausweisdokumente (z.B. Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepass) gleichzeitig beantragt werden, ist die Gebühr für das Bild je Ausweisdokument zu entrichten (bei 2 Dokumenten 12,00 EUR, bei 3 Dokumenten 18,00 EUR).
Passbilder in papiergebundener Form (Ausdrucke vom Fotografen auf Papier) können nur noch in Ausnahmefällen übergangsweise bis längstens 30. September 2025 angenommen werden!
Die Bundesdruckerei bietet seit Mai diesen Jahres auch an, die Pass-/Ausweisdokumente direkt an den Antragsteller zu senden. Hierfür wird eine zusätzliche Gebühr von 15 € für die Zustellung durch einen geeigneten Postdienstleister fällig. Die Ausweise dürfen nur direkt an den Antragsteller bzw. die Antragstellerin ausgehändigt werden, welche sich mit einem gültigen Ausweis identifizieren und zum Zeitpunkt der Zustellung vor Ort sein müssen. Zu bedenken ist, dass bei der Antragstellung von Personalausweisen oder Reisepässen der bisherige Personalausweis/Reisepass eingezogen oder entwertet wird. Der Antragsteller muss dann im Besitz eines weiteren gültigen Dokuments (vorl. Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass) sein. Das gleiche gilt bei der Beantragung eines Reisepasses mit Direktversand. Dann muss sich die Person mit einem gültigen vorl. Personalausweis oder Personalausweis identifizieren können. Über die Lieferung der Dokumente wird der Antragsteller durch eine hinterlegte Emailanschrift informiert.
Bei Expressbestellungen ist eine Direktzustellung grundsätzlich nicht möglich. Bei Abholung der Dokumente im Bürgerbüro wird das bisherige Dokument erst eingezogen oder entwertet, wenn das neue Dokument ausgehändigt wurde.
Da bei Personalausweisen der PIN-Brief jetzt direkt bei der Antragstellung ausgehändigt wird, ist dies kein Indiz mehr dafür, dass der Personalausweis im Bürgerbüro vorliegt. Der Bürger bzw. Bürgerin kann sich im Bürgerserviceportal informieren, ob der Ausweis vorliegt oder durch telefonische Nachfrage. Meistens wird jedoch bei der Antragstellung eine Telefonnummer oder Emailanschrift des Bürgers hinterlegt, damit er oder sie durch die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros informiert werden können. Bei der Aushändigung des Personalausweises erhält der Antragsteller bzw. Antragstellerin ein Sperrkennwort ausgehändigt, welches bei Verlust oder Diebstahl benötigt wird, um die Online-Funktion zu deaktivieren.
Achtung: Beim Umtausch oder bei der Verlängerung des Führerscheins ist nach wie vor von den Antragstellern ein papiergebundenes biometrisches Passbild (Ausdruck) ins Bürgerbüro mitzubringen. Eine Passbilderstellung ist vor Ort nicht möglich, weil das Landratsamt in der Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei noch keine digitalen Bilder verarbeiten kann.