Südwestlich vom Ortsteil Rühlingstetten ist in einer Entfernung von 1.800 Metern das Vorranggebiet 45 ausgewiesen. Die Gebietsabgrenzung des Vorranggebietes 45 (Unterschneidheim / Tannhausen) wurde geringfügig verändert. Das ausgewiesene Wohngebiet in Rühlingstetten hat sogar eine Entfernung von 2.000 m. Somit sind weiterhin alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten.
Gegen die Teilfortschreibung Windenergie 2025 Regionalplan Ostwürttemberg bestehen seitens der Gemeinde Wilburgstetten keine Einwände.