Sehr geehrte Grundstückseigentümer/Innen,
sicher wissen Sie, dass Hecken, Büsche, Äste und Zweige nicht in das sogenannte „Lichtraumprofil“ der Straße oder des Gehweges hineinragen dürfen, weil dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt wird. Der regelmäßige Rückschnitt ist Pflicht für die Grundstücksbesitzer, um eine Behinderung für Rettungs-, Ver-, Entsorgungs- und Straßenreinigungsfahrzeuge durch überhängende Äste und Zweige zu vermeiden.
Auch für alle übrigen Verkehrsteilnehmer können Äste und Zweige, die in den Verkehrsraum ragen, zur gefährlichen Behinderung werden (z. B. Schulkindern, Radfahrern, älteren Menschen).
Eine Hecke bzw. Sträucher entlang Ihrer Grundstücksgrenze dürfen nur bis zu dieser Begrenzung (meist identisch mit dem Gartenzaun/-mauer) reichen und dürfen kein Verkehrszeichen sowie Straßenlampen verdecken.
Über dem Gehweg muss ein Freiraum von 2,50 m und über der Fahrbahn ein Freiraum von 4,50 m vorhanden sein. Regen oder Schnee drücken die Äste und Zweige meistens noch weiter nach unten, wodurch der Durchgang bzw. die Durchfahrt zusätzlich erschwert wird. Diese Gegebenheit ist sehr häufig der Fall und führt zu Ortsbesichtigungen, Ermittlung der Eigentümer und erheblichem Schriftverkehr. Aus unserer Sicht ist dies ein vermeidbarer Verwaltungsaufwand.
Wir bitten Sie daher, die überhängenden Äste und Zweige Ihrer Anpflanzungen schnellstmöglich zurück zu schneiden oder zurückschneiden zu lassen, wenn die genannten Abmessungen unterschritten werden.
Rechtsgrundlagen für die Aufforderung zum verkehrssicheren Rückschnitt der Äste und Zweige sind § 910 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und Art. 29 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG).
Sie haben die Möglichkeit, dieses Schnittgut bei den bekannten Wertstoffsammelstellen abzugeben.
Denken Sie bitte auch an das Freischneiden Ihrer Hausnummer, im Ernstfall kann dies für die Rettungsfahrzeuge wichtig sein. Ebenfalls Straßenschilder und Straßenlampen sind stets freizuschneiden. Der Sicherheit zuliebe!
Die Straßenrinne zwischen Gehweg und Fahrbahn erfüllt eine wichtige Funktion für den Wasserablauf und die Verkehrssicherheit. Leider wird sie häufig von Unkraut überwuchert, was nicht nur unschön aussieht, sondern auch den Wasserabfluss behindert und die Instandhaltung erschwert.
Wir bitten daher alle Anwohnerinnen und Anwohner – auch Eigentümer unbebauter Grundstücke – darauf zu achten, dass die Straßenrinne regelmäßig von Bewuchs befreit wird. Ein gepflegter Randstreifen verhindert stehendes Wasser auf öffentlicher Straße und trägt wesentlich zur Sauberkeit unseres Ortsbildes bei.