Sehr geehrte Neustädter Bürger,
bitte beachten Sie, dass folgender Online Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Kommunalwahl am 08.03.2026 nur für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Stadt Neustadt an der Waldnaab eingetragen sind, vorgesehen ist.
Die Antragstellung ist von Mittwoch, den 04.02.2026 bis Sonntag, den 01.03.2026, 23:59 Uhr, möglich.
Bitte beachten Sie: Wahlunterlagen können erst ab dem 16.02.2026 versendet werden.
Bis 6. März 2026, 15 Uhr, haben Sie noch folgende Möglichkeiten, einen Wahlschein zu beantragen:
Persönliche Beantragung und persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen oder Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht bei der Stadt Neustadt an der Waldnaab.
Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Zur Antragstellung klicken Sie auf folgenden Link:
Wichtige Hinweise:
Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk des Landkreises Neustadt an der Waldnaab wählen wollen.
Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen!
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).
Ihr Neustädter Wahlamt
