Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahren.
Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jede/r werden, der/die selbst wahlberechtigt ist, also Unionsbürger/in und mindestens 18 Jahre alt ist.
Die Einteilung und Schulung bzw. Vorbereitung auf das Amt des Wahlhelfers wird durch die Verwaltung rechtzeitig erfolgen.
Es werden Bürgermeister/Bürgermeisterin, Landrat/Landrätin und Mitglieder des Gemeinderats am Sonntag 08.03.2026 ausgezählt. Der Kreistag folgt dann am Montag, den 09.03.2026 am Vormittag.
Für Ihren Arbeitgeber bekommen Sie eine Bescheinigung, dass Sie das Ehrenamt als Wahlhelfer ausüben.
Jeder Wahlhelfer bekommt ein Erfrischungsgeld, für Getränke und Brotzeit währen der Auszählung wird gesorgt.
Bei Interesse verwenden Sie bitte unser Online-Formular „Meldung als freiwilliger Wahlhelfer“ über das Bürgerservice-Portal der Gemeinde Pfatter: https://www.pfatter.de/buergerservice/buergerserviceportal/.
Alternativ melden Sie sich bitte beim Wahlamt der Gemeinde Pfatter bei Martin Dummer unter 09481/9404-11 oder per Mail unter martin.dummer@pfatter.de bis spätestens 31.10.2025