Frühzeitige Bauberatung empfohlen
Bauherrinnen und Bauherren, die davon ausgehen, dass ihr Bauvorhaben auf Grundlage des sogenannten Bauturbo-Paragrafen (§ 246e BauGB) sowie nach § 31 Abs. 3 BauGB realisiert werden könnte, werden gebeten, sich im eigenen Interesse frühzeitig an das Bauamt zu wenden.
Wir empfehlen, vor Einreichung eines Bauantrags eine Bauberatung im gemeindlichen Bauamt in Anspruch zu nehmen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten vorab zu klären.
Die Bauberatung ist während der Öffnungszeiten des Rathauses möglich oder nach vorheriger Terminvereinbarung.
