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Einführung des Wassercents in Bayern zum 01. Juli 2026
Gemeinde Hohenlinden
09.07.2026, 10:55


Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) am 01. Januar 2026 gilt ein neues Wasserentnahmeentgelt für Grundwasser in Höhe von 10 Ct/m³. Der erstmalige Erhebungszeitraum ist von 01. Juli bis 31. Dezember 2026 beschränkt. Der weitere Veranlagungszeitraum ist das jeweilige Kalenderjahr. Das Wasserentnahmeentgelt fällt jedoch erst ab einer Menge von mehr als 5.000 m³ pro Jahr und Entgeltpflichtigen an. Für den Erhebungszeitraum 2026 reduziert sich dieser Freibetrag entsprechend auf 2.500 m³.  Entgeltpflichtig gem. Art. 78 BayWG sind Personen mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser oder solche, die Grundwasser ohne Zulassung entnehmen. Dazu zählen beispielsweise öffentliche Wasserversorger sowie Unternehmen aus Industrie und Gewerbe, aber auch Privatpersonen.  Das Wasserentnahmeentgelt bemisst sich nach der gestatteten Jahresmenge der Wasserentnahme bzw. an der tatsächlich entnommenen Wassermenge. Die tatsächlich entnommene Wassermenge ist gegenüber der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt Ebersberg) bis zum 01. März des Folgejahres mitzuteilen.  Haushalte, die ihr Wasser über die öffentliche Wasserversorgung beziehen, sind nicht Entgeltpflichtige im Sinne des Gesetzes. Allerdings werden die entstehenden Kosten von den Wasserversorgern an die Verbraucher weitergegeben.  Da der aktuelle Kalkulationszeitraum der gemeindlichen Wasserversorgung noch bis Ende 2027 läuft, hat die Abgabe des Wassercents bislang noch keine Auswirkung auf die Verbraucher.  Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung: https://www.bayern.de/glauber-einfhrung-des-wassercents-in-bayern-zhlerstnde-zum-1-juli-2026-dokumentieren/ Weiterführende Informationen zum Thema Wassercent: https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/novelle_baywg/index.htm  

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