Ab Donnerstag, den 16.07.2026, 08:00 Uhr wird auf Antrag der Gemeinde Schönau mit den Vermessungsarbeiten der „Katasterneuvermessung“ begonnen.
Die Anlieger und Beteiligten werden hiermit vom Termin verständigt. Gemäß Art. 13 Abs. 1 des Vermessungs- und Katastergesetzes (VermKatG) müssen die Eigentümer und Nutzungsberechtigten dulden, dass die mit den Vermessungsarbeiten beauftragten Personen Grundstücke betreten und soweit erforderlich auch befahren.
Das ADBV Bad Kissingen - Außenstelle Bad Neustadt a. d. Saale, Otto-Hahn-Straße 18 in 97616 Bad Neustadt a. d. Saale, steht für Beratungen und Auskünfte gerne zur Verfügung.
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Bad Neustadt
Amt für Digitalisierung, Breitband u. Vermessung
