Unsere Verwaltung ist derzeit dabei unser Straßenbestandsverzeichnis zu überarbeiten. Die unten aufgeführten Wege haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Einwendungen können bis 3 Monate nach erfolgtem Aushang (siehe Dateien unten) schriftlich im Rathaus Kraiburg abgegeben werden.
Fristen für Einwendungen: bis 23.4.25 und bis 13.5.25 (Feld- und Kirchenweg Gerlasing)