Bekanntmachung der Stadt Gemünden a.Main
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für die Stadt Gemünden a.Main mit Vorbereitenden Untersuchungen (VU) für die Altstadt Gemünden
a) Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Gemünden a.Main hat am 24.10.2022 beschlossen, ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für die Stadt Gemünden a.Main mit Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 BauGB für die Altstadt Gemünden erstellen zu lassen. Mit der Erstellung des ISEK und der Durchführung der VU wurde das Büro HWP Holl Wieden Partnerschaft aus Würzburg beauftragt.
Der Beschluss zur Durchführung der VU wird hiermit bekanntgemacht.
Das ISEK mit VU wurde im Jahr 2023 unter Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger erar-beitet. Für diese fanden am 14. Februar 2023 eine Auftaktveranstaltung und am 24. Mai 2023 ein Bür-gerworkshop in der Scherenberghalle statt, an dem die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger ihre Ideen für die weitere Entwicklung Gemündens eingebracht haben. Diese Ideen sind in das ISEK mit VU eingeflossen, welches konkrete Leitlinien und Maßnahmen für die weitere Entwicklung Gemündens benennt. Schwerpunktmäßig sind diese Maßnahmen in der Altstadt und in den altstadtnahen Bereichen Gemündens verortet.
Mit der Aufnahme in die Städtebauförderung eröffnet sich für die Stadt Gemünden a.Main die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für wichtige entwicklungsfördernde Projekte in Gemünden a.Main zu erhalten. Voraussetzung für die Förderung baulicher Maßnahmen der Stadt Gemünden a.Main und für die Unterstützung privater Sanierungsvorhaben in der Altstadt Gemündens ist die Ausweisung eines Sanierungsgebiets. Grundlage für die konkrete Festlegung des Sanierungsgebiets sind die zusammen mit dem ISEK erstellten VU gemäß § 141 BauGB. Die VU zeigen auf, dass im altstädtischen Untersuchungsgebiet erhebliche Mängel und Missstände gemäß § 136 BauGB bestehen, die die Funktionsfähigkeit des Gebietes insgesamt stark beeinträchtigen und daher Sanierungsmaßnahmen erforderlich machen.
b) Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen gemäß § 137 BauGB
Gemäß § 137 BauGB soll die Sanierung mit den Betroffenen frühzeitig erörtert werden. Wesentliche Schritte hierzu waren die o.g. Auftaktveranstaltung am 14. Februar 2023 und der o.g. Bürgerworkshop am 24. Mai 2023, deren Ergebnisse als Grundlage für die Erstellung des ISEK mit VU gedient haben. In einem weiteren Schritt wird nun das ISEK mit VU in der Zeit
vom 29.09.2023 bis einschließlich 03.11.2023
im Rathaus der Stadt Gemünden a.Main (Nebengebäude, 1. Stock, Zimmer 110) innerhalb der allge-meinen Dienstzeiten von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt. Zudem kann das ISEK mit VU im o.g. Zeitraum unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.stadt-gemuenden.de/seite/de/main-spessart/03790:3791:4138/-/Bauleitplanung.html
Die Betroffenen haben die Möglichkeit, sich im o.g. Zeitraum zum ISEK mit VU zu äußern. Stellungnahmen können im o.g. Zeitraum schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinweis zum Datenschutz:
Gem. Art. 13 DSGVO werden Name und Anschrift der Personen, welche Stellungnahmen abgeben, gespeichert. Grundlage für die Datenerhebung ist die Umsetzung des Beteiligungsverfahrens nach § 137 BauGB, um die Stellungnahmen zuordnen und auch eine entsprechende Rückmeldung geben bzw. bei Unklarheiten nachfragen zu können. Die Daten werden für die Dauer des Beteiligungsverfahrens bis zum Ende der Rechtsmittelfrist gegen Satzungserlass gespeichert und danach gelöscht.
Stadt Gemünden a.Main, den 15.09.2023
gez.
Lippert
Erster Bürgermeister