Wasserrecht;
Einleiten von Niederschlagswasser aus den Bereichen „Hüttenbacher Straße, Waldstraße und Dorfhauser Straße“ im Gemeindeteil Dorfhaus in die Lillach durch die Gemeinde Weißenohe
Bekanntmachung
gemäß Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG
Im Verfahren bezüglich des o. g. Vorhabens wurde vom Landratsamt Forchheim mit Bescheid vom 21.01.2026 die beantragte gehobene Erlaubnis erteilt.
Gemäß Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) hat das Landratsamt Forchheim eine Ausfertigung des Bescheids mit Rechtsbehelfsbelehrung und den dazugehörigen genehmigten Planunterlagen für eine Dauer von zwei Wochen zur Einsicht bei der Gemeinde auszulegen.
Die Bescheidsausfertigung samt Rechtsbehelfsbelehrung und genehmigten Planunterlagen liegt in der Zeit vom 11. Februar 2026 bis einschließlich 24. Februar 2026 während der Dienststunden zur Einsichtnahme bei der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Gemeinde Weißenohe, aus.
Die Auslegung wird hiermit gemäß Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG ortsüblich bekanntgemacht.
Mit dem Ende der o. g. Auslegungsfrist gilt die gehobene Erlaubnis gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).
Hinweis:
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung ist gemäß Art. 27a BayVwVfG auch auf der Internetseite der Gemeinde Weißenohe (www.weissenohe.de) abrufbar. Die Bescheidsausfertigung samt Rechtsbehelfsbelehrung und genehmigten Planunterlagen sind gemäß Art. 27b BayVwVfG auf der Internetseite des Landratsamtes Forchheim unter folgendem Link abrufbar:
www.lra-fo.de → Aufgabenbereiche → Natur und Umwelt → Wasserrecht → Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Wasserrecht
weiterlesen
