Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 03.12.2020 dürfen seit dem 01.05.2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung eines Ausweisdokumentes (Personalausweis und/oder Reisepass, sowie vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass) genutzt werden.
In unserem Bürgerbüro stehen Ihnen ab sofort zwei Terminals „PointID – Aufnahmesystem der Bundesdruckerei GmbH“ zur Erfassung des Lichtbilds und weiterführender Beantragung des jeweils gewünschten Ausweisdokumentes zur Verfügung.
Sie können frei entscheiden, ob Sie Ihr Passbild nach wie vor von einem Fotodienstleister erstellen lassen möchten oder ob Sie das Passbild bei uns im Bürgerbüro über das entsprechende PointID erstellen lassen.
Über das PointID (auch für Personen im Rollstuhl und Kinder geeignet) werden Sie anschließend mit selbsterklärenden Bildern durch den Antragsprozess geführt. Gerne sind wir Ihnen dabei auch behilflich.
Die Erstellung des Passbildes über einen Fotodienstleister setzt eine Anbindung an eine Cloud voraus, in welche das Passbild vom Fotodienstleister digital hochgeladen wird und dann von uns im Passamt abgerufen werden kann. Bitte informieren Sie sich vorab darüber bei Ihrem Fotodienstleister.
Die Lichtbilderfassung durch das höhenverstellbare Aufnahmesystem in den Passbehörden beträgt 6,00 Euro.
Wir möchten vorsorglich darauf hinweisen, dass das über das PointID aufgenommene Lichtbild nicht privat (ausgedruckt oder digital) verwendet oder an den Bürger übermittelt werden darf. Die über das PointID aufgenommenen Passbilder dürfen nur zur Ausweisbeantragung hergenommen werden.