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Soforthilfeaktion für Hochwassergeschädigte im Land-kreis Fürstenfeldbruck
Gemeinde Althegnenberg
08.06.2024, 17:39

Zur Unterstützung der Geschädigten, die durch die Unwetterereignisse Ende Mai und Anfang Juni erhebliche Schäden erlitten haben, hat die Bayerische Staatsregierung eine Soforthilfeaktion ins Leben gerufen, um den Betroffenen finanzielle Hilfen zur Verfügung zu stellen.
Für betroffene Privathaushalte stehen folgende Hilfsprogramme zur Verfügung:
1. Soforthilfe „Haushalt/Hausrat (bis zu 5.000 EUR)
Die Zuwendung wird für die Ersatzbeschaffung von durch das Hochwasserereignis zerstörter oder unbrauchbar gewordener Haushaltsgegenstände gewährt.
Die Höhe der Zuwendung hängt vom Versicherungsschutz ab. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 €. Sofern Ver-sicherungsleistungen gezahlt werden, darf die Soforthilfe nur für den nicht durch diese Leistungen abgedeckten Betrag gewährt werden.
Die entsprechenden Antragsformulare finden Betroffene auf der Homepage des Landratsamtes unter https://www.lra-ffb.de/aktuelles/hochwasser-soforthilfen.
Da eine Identitätsprüfung bei der Antragstellung notwendig ist, können die Anträge nur persönlich im Bürgerservicezentrum des Landratsamtes abgegeben werden.
Dem Antrag ist eine Bestätigung der Gebäude- und/oder Hausratversicherung beizufügen, aus der hervorgeht, dassder Schaden versichert ist. Sollte ein Versicherungsschutz gegen Elementgefah-ren nicht möglich gewesen sein, ist dies auf dem Antragsformular entsprechend zu begründen. Andere Nachweise sind bei Antragstellung nicht erforderlich. Das Landratsamt wird im Nachgang allerdings stichprobenartige Prüfungen auf Überkompensation durchführen, sodass die Antrags-steller dazu angehalten werden, die im Zusammenhang mit dem Schaden angefallenen Rechnun-gen aufzubewahren und sofern möglich den Schaden mit Fotos zu dokumentieren.
2. Soforthilfe „Ölschaden an Gebäuden" (bis zu 10.000 EUR)
Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte können für durch das Schadensereignis bedingte Ölschäden eine Soforthilfe von bis zu 10.000 EUR je Wohngebäude beantragen, falls der Schaden nicht versicherbar war. Sofern der Schaden versicherbar war, aber keine Versicherung abge-schlossen wurde, kann eine Soforthilfe von bis zu 5.000 EUR beantragt werden. Neben der Bestä-tigung der Gebäude- und/oder Hausratversicherung ist dem Antrag auch ein Nachweis des Öl-schadens (z.B. Kostenvoranschlag / Rechnung für Schadensbeseitigung) beizufügen. Im Übrigen gelten die gleichen Hinweise wie bei der Soforthilfe Haushalt/Hausrat.
3. Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds:
Geschädigte Privathaushalte können außerdem Zuschüsse als Notstandsbeihilfen erhalten. Vo-raussetzung ist, dass Wohngebäude und Hausrat der Betroffenen in so großem Ausmaß geschä-digt wurden, dass die Geschädigten ohne staatliche Hilfe in eine existentielle Notlage zu geraten drohen.
Für die Notstandsbeihilfen sind keine festen Beträge festgelegt. Über Art und Höhe der Hilfen wird nach Prüfung der finanziellen Verhältnisse der Geschädigten und des Schadensausmaßes im Ein-zelfall entschieden. Hierzu sind bei der Antragstellung detaillierte Angaben zur Schadenshöhe und zu den Vermögensverhältnissen der Geschädigten notwendig.
Anträge für die beiden Soforthilfeprogramme können bis 31.08.2024 gestellt werden, Anträge auf Notstandsbeihilfe bis zum 31.10.2024. Verspätet eingegangene Anträge können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Das Landratsamt bearbeitet bei allen drei Hilfsprogrammen ausschließlich die Anträge von Privat-haushalten.
Anträge für betroffene gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe sind bei der Regie-rung von Oberbayern zu stellen. Anträge für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gar-tenbau) und für den Fischereisektor bearbeitet das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Näheres zu diesen Förderprogrammen bitte direkt bei den zuständigen Stellen erfragen.
Für weitere Auskünfte steht ein Bürgertelefon unter der Rufnummer 08141/519-


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