Heimat Info Logo
Allgemeine Informationen zur Wahl im März
Markt Oberscheinfeld
29.12.2025, 16:13

Das neue Wahlrecht für die Bürgermeister- bzw. Gemeinderatswahl am Sonntag, dem 8. März 2026 von 8 Uhr bis 18 Uhr

 

1. Wie viele Kandidatinnen und Kandidaten darf ein Wahlvorschlag enthalten?

Bei der Bürgermeister- und Landratswahl darf jeder Wahlvorschlag nur eine Kandidatin oder einen Kandidaten enthalten.

Unabhängig von der Größe der Gemeinde oder des Landkreises darf bei Gemeinderats- und Kreistagswahlen jeder Wahlvorschlag höchstens so viele sich bewerbende Personen enthalten, wie ehrenamtliche Gemeinderats- oder Kreistagsmitglieder zu wählen sind. In Oberscheinfeld also 12. Nur im Falle einer Mehrheitswahl, das heißt wenn im Wahlkreis nur ein einziger Wahlvorschlag eingereicht wurde, darf die Zahl, der sich bewerbenden Personen bis auf das Doppelte der zu wählenden Gemeinderats- oder Kreistagsmitglieder erhöht werden. Die Auswahl und die Reihenfolge der sich bewerbenden Personen legen die Parteien und Wählergruppen in Aufstellungsversammlungen fest.

2. Wie viele Stimmzettel gibt es und wie viele Stimmen habe ich?

Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen gibt es bis zu vier Stimmzettel, nämlich zur Wahl

a) der ersten Bürgermeisterin, des ersten Bürgermeisters

b) der Landrätin oder des Landrats

c) der Gemeinde- oder Stadtratsmitglieder und

d) der Kreisrätinnen und der Kreisräte.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zur Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, der Landrätin oder des Landrats je eine Stimme.

Für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder und der Kreisrätinnen und Kreisräte hat jede wahlberechtigte Person grundsätzlich so viele Stimmen, wie Gemeinderats- und Kreistags-mitglieder zu wählen sind. Das sind bei uns 12 Gemeinderäte und 60 Kreisräte.

3. Wie geht Panaschieren, Kumulieren und Listenwahl?

Kumulieren bedeutet, dass einzelnen sich bewerbenden Personen bis zu maximal drei Stimmen gegeben werden können.

Panaschieren ermöglicht es den Wählerinnen und Wählern, auch Kandidatinnen und Kandidaten auf verschiedenen Listen anzukreuzen und damit sich bewerbende Personen verschiedener Parteien und Wählergruppen zu wählen.

Eine vorgeschlagene Liste kann über das Listenkreuz auch als Ganzes angenommen werden. Dadurch erhält jede sich bewerbende Person in der darin aufgeführten Reihenfolge eine Stimme. Es ist auch möglich, innerhalb der Liste einzelne Kandidatinnen und Kandidaten zu streichen. Werden neben einem Listenkreuz auch Stimmen (einfach oder gehäufelt) an einzelne Kandidatinnen und Kandidaten dieses Wahlvorschlags sowie anderer Wahlvorschläge verteilt, so werden zunächst die einzeln vergebenen Stimmen gezählt und verbleibende Stimmen den nicht gekennzeichneten Bewerberinnen und Bewerbern der angekreuzten Liste in der dort aufgeführten Reihenfolge zugerechnet. Es ist ebenso möglich, die zu vergebenden Stimmen ohne Listenkreuz auf einzelne Bewerberinnen und Bewerber (einzeln oder gehäufelt, aus einer oder aus mehreren Listen) zu verteilen.

4. Wie werden die Sitze im Gemeinderat, Stadtrat und Kreistag verteilt?

Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguё /Schepers. Dabei werden die Gesamtstimmenzahlen der einzelnen Wahlkreisvorschläge nacheinander so lange durch 1, 3, 5, 7 usw. geteilt, bis so viele Teilungszahlen ermittelt sind, wie Sitze zu vergeben sind. Jedem Wahlvorschlag wird dann so oft ein Sitz zugeteilt, wie er jeweils die höchste Teilungszahl aufweist. Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschläge auf einen Sitz fällt dieser dem Wahlvorschlag zu, dessen in Betracht kommende sich bewerbende Person die größere Stimmenzahl aufweist; sonst entscheidet das Los.

5. Gibt es eine 5%-Sperrklausel?

Nein, eine Sperrklausel gibt es bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen nicht.

6. In welcher Reihenfolge wird ausgezählt?

Die Ergebnisse werden in folgender Reihenfolge ausgezählt:
1. Bürgermeisterwahl
2. Landratswahl
3. Gemeinderatswahl
4. Kreistagswahl.

7. Wann sind vorläufige Ergebnisse zu erwarten?

Die Wahlvorstände und Briefwahlvorstände beginnen frühestens um 18 Uhr mit der Stimmenauszählung. Mit den vorläufigen Ergebnissen der Bürgermeister- und Landratswahl ist regelmäßig noch am Wahlabend zu rechnen.

8. Wann stehen die endgültigen Wahlergebnisse fest und wie kann ich sie erfahren?

Das endgültige Wahlergebnis stellt der jeweils zuständige Wahlausschuss der Gemeinde oder des Landkreises in den Tagen nach der Wahl fest.

 

Quelle: Homepage BayStMI

 

Haben Sie noch Fragen?

Dann hilft Ihnen unser Gemeindewahlleiter, Herr Friedrich Barthelmeß gerne weiter.


Beschreibung

Willkommen auf der offiziellen Seite unseres Marktes Oberscheinfeld. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um das Rathaus, behördliche Themen und das Gemeindeleben.