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Bürgerservice
Gemeinde Wilburgstetten
17.06.2026, 13:00

Freie Sicht schafft Sicherheit - Bäume, Sträucher und Hecken an Straßen und Gehwegen zurückschneiden

 

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, Bäume, Sträucher und Hecken entlang der Straßen und Gehwege im Hinblick auf das freizuhaltende, sogenannte Lichtraumprofil (die Umgrenzungslinie des Raums über der Fahrbahn, der für eine gefahrlose Benutzung durch die entsprechenden Fahrzeuge freizuhalten ist) zu überprüfen und nötigenfalls zurückzuschneiden.

Bäume und Hecken verschönern die Wohnorte und geben Freundlichkeit, trotzdem können sie auch eine Behinderung und manchmal sogar eine Gefahr für Spaziergänger, Radfahrer und Autofahrer sein.

Jeder Grundstückeigentümer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass Sträucher und Heckenpflanzen sowie Bäume an öffentlichen Wegen und Straßen auf die nachfolgenden aufgeführten Maße zurückgeschnitten werden, um folgende Lichträume frei zu halten:

· 4,50 m über der gesamten Fahrbahn und den Straßenbanketten

· 2,50 m über Rad- und Gehwegen.

Die seitliche Begrenzung des Lichtraumprofils nach beiden Seiten:

jeweils 1,25 m vom äußeren befestigten Fahrbahnrand und

jeweils 0,25 m vom äußeren befestigten Rad-/Gehweg.

In Kurven und an Kreuzungen müssen Hecken, Sträucher und andere Anpflanzungen dauerhaft kurz und überschaubar gehalten werden. Diese Anpflanzungen dürfen über der Fahrbahnoberkante nicht höher als 0,80 m sein.

Grundstückseigentümer werden hiermit aufgefordert, dieser Verpflichtung nachzukommen. Bei Unfällen oder Beschädigungen an Fahrzeugen kann der Besitzer von Bäumen und Anpflanzungen, die nicht auf das notwendige Maß zurückgeschnitten sind, schadensersatzpflichtig gemacht werden.

Damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in den genannten Bereichen sichergestellt ist, fordert die Gemeinde auf, die Lichtraumprofile wie aufgeführt freizuhalten oder zu schneiden. Des Weiteren wird darum gebeten, Straßenlampen gegebenenfalls freizuschneiden, damit eine optimale Ausleuchtung des Straßen- und Gehraumes gewährleistet ist. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 

Feuchttücher verursachen Probleme bei unseren Abwasseranlagen!

Bundesweit verstopfen immer häufiger Feuchttücher die Abwasseranlagen. Der Grund hierfür ist der Gebrauch von reißfesten Tüchern, die einfach über die Toilette entsorgt werden. Dies müssen wir leider vermehrt auch in unserer Gemeinde registrieren. Wir weisen deshalb erneut darauf hin.

 

Die Themen Reinheit, Schmutzvermeidung und Abfallentsorgung sind für den modernen Menschen untrennbar verbunden und werden zudem von der Hygiene- und Gesundheitsindustrie entsprechend propagiert. Ob Babypflege, Abschminken oder Toilettennutzung - überall werden feuchte Tücher benutzt, die im Gegensatz zu trockenem Toilettenpapier oder Papiertüchern, die sich im Wasser auflösen, besonders reißfest sind. Allerdings bereitet die unsachgemäße Entsorgung vieler dieser Produkte immer größere Probleme.

 

Feuchttücher sind nicht aus Papier sondern aus dicht gewebtem, biologisch schwer abbaubarem Zellstoff oder auch aus biologisch nicht abbaubaren Vliesstoffen hergestellt. Eine sogenannte Nassfestausrüstung mittels Chemikalien oder Kunstharzen verleiht den Fasern die gewünschte Stabilität. Eine entsprechende Kennzeichnung fehlt oft auf den Produkten. Werden diese Feuchttücher über die Toilette entsorgt, so bilden sich in der Kanalisation bzw. Pumpschächte häufig sogenannte Verzopfungen und, in Verbindung mit Fett, Verklumpungen mit der Folge, dass Kanäle und Pumpen verstopfen. Die Beseitigung kostet uns alle sehr viel Geld. Dies wirkt sich letztendlich auf die Höhe der Abwassergebühren aus.

 

Deshalb unsere nachdrückliche Bitte: Gehen Sie verantwortungsvoll mit diesen Hygieneartikeln um. Entsorgen Sie Feuchttücher bitte über den Restabfall.

 

Aber auch andere Produkte können zu Problemen bei der Abwasserbeseitigung führen. in der nachfolgenden Tabelle finden Sie deshalb einen Leitfaden mit Materialien, die Sie - in Ihrem und unserem Interesse sowie zur Schonung der Umwelt - keinesfalls über die Toilette entsorgen sollten. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

 

Das gehört NICHT in die Toilette!

HYGIENEARTIKEL

KÜCHENABFÄLLE

Feuchttücher, Hygienetücher

Frittierfett

Haare

Speiseöl

Heftpflaster, Mullbinden

Speisereste

Kondome

 

Kosmetiktücher

 

Rasierklingen

 

Slipeinlagen, Binden, Tampons

TEXTILIEN

Wattestäbchen

Kleidungsstücke

Zahnseide

Putzlappen

Windeln

Stoffreste


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