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Wahlhelfer werden? Sie möchten bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am Sonntag, 08. März 2026 mitwirken?
Gemeinde Kemmern
28.10.2025, 00:00
Werden Sie Teil eines Wahlvorstands im Bereich der Gemeinde Kemmern und wirken Sie aktiv bei der Durchführung der Wahl und Feststellung der Wahlergebnisse mit!

Lebendige Demokratie lebt von der Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger. Wahlen sind das Fundament unseres demokratischen Staatswesens. Ohne eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelfer wäre es nicht möglich, Wahlen und Abstimmungen durchzuführen. Ein Wahlehrenamt übernehmen zu können, ist daher für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger eine ehrenvolle Aufgabe. Werden Sie deshalb Teil eines Wahlvorstands im Bereich der Gemeinde Kemmern und wirken Sie aktiv bei der Durchführung der Wahl und der Feststellung des Wahlergebnisses mit. Am Sonntag, den 08. März 2026 werden in Bayern wieder die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen stattfinden. Diese umfassen die Wahl des/der Ersten Bürgermeisters/Ersten Bürgermeisterin die Wahl der Gemeinderatsmitglieder die Wahl des/der Landrats/Landrätin (Landkreis Bamberg) die Wahl der Kreisräte und Kreisrätinnen (Landkreis Bamberg) Sollte im ersten Wahlgang der Bürgermeister- oder/und Landratswahl kein/e Bewerber/-in die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, findet 2 Wochen später (Sonntag, 22. März 2026) eine Stichwahl statt. Zusammensetzung Ein Wahlvorstand setzt sich wie folgt zusammen: Wahlvorsteher/in, stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in, mehrere Beisitzer/innen. In der Regel wird der Wahlvorstand in Schichten eingeteilt. Es gibt eine Vormittagsschicht und eine Nachmittagsschicht. Die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt nach 18:00 Uhr durch den gesamten Wahlvorstand. Voraussetzungen Um Wahlhelfer werden zu können, sollten Sie am Wahlsonntag (08. März 2026) seit mind. 2 Monaten mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kemmern haben das 18. Lebensjahr vollendet haben die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates (Unionsbürgerschaft) besitzen. Aufgaben Sie haben folgende Aufgaben: Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses Ausgabe der Stimmzettel Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels Ermittlung des Wahlergebnisses, das an die Gemeindebehörde gemeldet wird. Die Auszählung der Stimmzettel erfolgt bei der Kommunalwahl mittels Barcodelesestifte und Laptops. Bewerbungen von Wahlhelfern mit guten EDV-Kenntnissen sind besonders erwünscht. Erstellung einer Niederschrift über die Durchführung der Wahlhandlung und über die Ermittlung des Wahlergebnisses Aufwandsentschädigung Als Wahlhelfer erhalten Sie für Ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung. Weitere Informationen Weitere Informationen rund um das Thema allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen erhalten Sie auch auf folgenden Internetseiten: Bayerisches Landesamt für Statistik https://www.statistik.bayern.de/wahlen/kommunalwahlen/index.html Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration https://www.stmi.bayern.de/suv/wahlen/gemeindekreis/index.php Haben wir Ihr Interesse geweckt? Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich gerne im Wahlamt der Gemeinde Kemmern, Hauptstr. 2, 96164 Kemmern, Tel. 09544/9432-13, E-Mail: (diller@kemmern.de) melden.

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