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Informationen zur Katzenschutzverordnung des Landkreises
Gemeinde Ebelsbach
02.07.2026, 07:36
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Am 01. Juli 2026 ist die neue Katzenschutzverordnung des Landkreises in Kraft getreten.

In Ebelsbach sind die Ortsteile Schönbach und Steinbach in der Verordnung aufgenommen.
In Kirchlauter der Ortsteil Neubrunn.

Alle Informationen zur Verordnung finden Sie auf der Internetseite des Landratsamts. 

Entsprechende Fangaktion dienen dem Schutz freilebender Katzen vor erheblichen Schmerzen und Leid.

Handlungsbedarf und die Durchführung einer Fangaktion besteht in der Regel nur bei sogenannten Hotspots.

Sollte eine Fangaktion geplant werden, wird dies von der Gemeinde Ebelsbach bzw. der Gemeinde Kirchlauter rechtzeitig bekannt gegeben. Dabei stehen freilebende Katzen (Katzen die nicht oder nicht mehr von Menschen gehalten werden) im Fokus. Aus diesem Grund erinnern wir nochmals an die Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht für die eindeutige Unterscheidung. 

Die Katzen werden im Anschluss wieder am gleichen Ort freigelassen, an dem sie gefangen wurden.


Beschreibung

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