Der Gemeinderat hat bereits im vergangenen Jahr beschlossen, den Winterdienst neu zu strukturieren. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen vollständigen Winterdienst aller Ortsstraßen. Lediglich besonders wichtige und gefährliche Straßenstellen müssen Werktags zwischen 7-20 Uhr, samstags zw
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