Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, verpflichtet der Bund die Kommunen zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Für Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern muss der Wärmeplan spätestens bis zum 30. Juni 2028 vorliegen.
Ziel der Wärmeplanung ist es, Möglichkeiten für eine langfristig klimafreundliche und nachhaltige Wärmeversorgung aufzuzeigen. Sie soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen als Orientierung für zukünftige Entscheidungen rund um die Wärmeversorgung dienen.
In der Gemeinde Rauhenebrach wurde die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung im Jahr 2025 durch den Gemeinderat beschlossen. Im Anschluss wurde der Förderantrag gestellt, welcher im März 2026 positiv beschieden wurde. Das beauftragte Institut für Energietechnik IFE GmbH an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg, Kaiser-Wilhelm-Ring 23a, 92224 Amberg begann mit der Bestandsaufnahme für das Gemeindegebiet und erstellte die Eignungsprüfung nach § 14 WPG. Die Eignungsprüfung nach § 14 WPG wurde dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorgestellt und im Anschluss gemäß § 13 Abs. 4 WPG veröffentlicht.
Zur Ansicht der Eignungsprüfung nach § 14 klicken Sie hier.
