Überholen von Radfahrenden (Beitrag 3)
In Möhrendorf: In der Regel Fahren im Mischverkehr
Radfahrende müssen in Möhrendorf meistens im Mischverkehr fahren, d.h., sie teilen sich die Fahrbahn mit den Autofahrenden. Infolge der unterschiedlichen Geschwindigkeiten werden die Radfahrenden durch die Autofahrenden in Möhrendorf häufig überholt.
Auch wenn sich die Mehrzahl der Autofahrenden dabei sehr rücksichtsvoll verhält, kommt es doch immer wieder zu Situationen, in denen die Radfahrenden mit einem zu geringen Sicherheitsabstand überholt werden.
Mindestabstand beim Überholen Radfahrender
Der Mindestabstand beim Überholen Radfahrender beträgt ...
| ... innerorts: | mind. 1,5 m |
| ... außerorts: | mind. 2,0 m |
| ... bei Radfahrenden, die Kinder transportieren: | mind. 2,0 m |
Autofahrende dürfen Radfahrende nur dann überholen, wenn der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann. Ist dies nicht der Fall, müssen die Autofahrenden so lange warten, bis ein regelkonformes Überholen möglich ist.
Entscheidend ist der Abstand zwischen rechtem Außenspiegel beim Auto und dem am weitesten in die Fahrbahn ragenden 'Fahrradteil' (z.B. Lenker, Anhänger).
Unsere Bitte an die Autofahrenden: Halten Sie die Sicherheitsabstände beim Überholen ein. Warten Sie ggf., bis ein gefahrloses Überholen möglich ist.
