In den Gemeinderatssitzungen in Ebelsbach, Breitbrunn und Kirchlauter wurden im September die Änderung der Fälligkeit der Friedhofs-unterhaltsgebühr beschlossen.
Bisher wurde die Friedhofsunterhaltungsgebühr für Grabstätten jährlich zum 15.08. verbeschieden und damit fällig.
Durch den Gemeinderat wurde festgesetzt, für bestehende Gräber auf eine einmalige Zahlung der Unterhaltsgebühren umzustellen, d.h. für die restliche Ruhefrist werden die Unterhaltungsgebühren einmalig fällig.
Die jährliche Zahlung entfällt somit künftig.
Beispiel: Familiengrab
restliche Ruhefrist 8 Jahre
Friedhofsunterhaltungsgebühr 16 €/Jahr
=8 x 16 € = 128 € (Zahlbetrag)
Die Abrechnungen der fälligen Friedhofsunterhaltungsgebühren werden ab Dezember 2025 erfolgen.
