Wer seine Stimme bei der Kommunalwahl am Sonntag, den 8. März 2026, per Briefwahl abgeben möchte, kann die erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Hemau beantragen. Dabei sind folgende Versandtermine und Ausgabebedingungen zu beachten.
Briefwahlunterlagen ab 16. Februar erhältlich
Die Wahlbenachrichtigungskarten werden ab Ende Januar versandt. Die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen stehen jedoch erst ab dem 16. Februar 2026 zur Verfügung und können erst ab diesem Zeitpunkt ausgegeben bzw. verschickt werden.
Antragstellung bei der Stadt Hemau
Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen kann schriftlich per Post, Fax oder E-Mail sowie persönlich im Rathaus Hemau gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Erforderlich sind Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift. Auf Wunsch ist auch eine abweichende Versandanschrift möglich. Als Formular kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Alternativ können die Briefwahlunterlagen via QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über das Bürgerserviceportal beantragt werden unter: Online-Dienstleistungen | Stadt Hemau
Sollte im Anschluss an die Hauptwahl eine Stichwahl erforderlich werden, kann bereits bei der Antragstellung vorsorglich auch ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl beantragt werden.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich persönlich an die antragstellende Person auf dem Postweg übersandt, amtlich überbracht oder persönlich ausgehändigt.
Antragstellung für eine andere Person
Ein Wahlschein kann auch für eine andere Person beantragt werden. Dafür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Das gilt ebenfalls, wenn die Unterlagen für eine andere Person entgegengenommen werden sollen. Eine schriftliche Vollmacht ist auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bereits vorgedruckt, kann jedoch auch separat erteilt werden.
Eine bevollmächtigte Person darf höchstens vier Wahlberechtigte vertreten und muss sich bei der Abholung mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Weitere Informationen erteilt das Gemeindewahlamt im Hemauer Rathaus (Zi.-Nr. 3, Tel.: 09491/9400-13, E-Mail stefanie.penzkofer@hemau.de) oder sind zu finden unter Kommunalwahl 2026 | Stadt Hemau
