Die Kirchenverwaltung Rötz möchte aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass im Bereich der Urnenstelenanlage die Gestaltungsvorschriften laut Friedhofsordnung zwingend zu beachten sind. Da die Anlage von der Friedhofsverwaltung gärtnerisch gepflegt wird, ist privater Blumen- und Grabschmuck jeglicher Art innerhalb der Stelenanlage nicht gestattet. Eine Ausnahme bildet lediglich der Blumenschmuck anlässlich einer Bestattung, der an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden darf. Wir bitten die Nutzungsberechtigten, diesen Schmuck spätestens sechs Wochen nach der Beisetzung eigenständig zu entfernen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unzulässiger Grab- und Blumenschmuck von der Friedhofsverwaltung ohne weitere Rücksprache entfernt wird. Die Gestaltungsvorschriften wurden jedem Berechtigten bereits beim Erwerb einer Urnenkammer ausgehändigt und sind Teil der gültigen Friedhofsordnung. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass ausschließlich die Mitglieder der Kirchenverwaltung Rötz Ansprechpersonen für Friedhofsangelegenheiten sind. Wir bitten höflich darum, von privaten Kontaktversuchen bei Familienmitgliedern der Kirchenverwaltungsmitglieder abzusehen. Gerne können Sie Ihre Anliegen, Wünsche oder Kritik schriftlich im Pfarrbüro einreichen. Diese werden dann in der nächsten Sitzung der Kirchenverwaltung behandelt. Die jeweiligen Sitzungstermine können Sie dem aktuellen Pfarrbrief entnehmen. Eine Kopie der gültigen Friedhofsordnung ist jederzeit im Pfarrbüro erhältlich.
