Ab 6. Juni gibt es eine wichtige Neuerung für alle Stromkunden: Ab dann ändert sich die Frist zur An- und Abmeldung beim Stromanbieter. Dies betrifft vor allem Hausverwaltungen, Vermieter und Mieter. Dann können Verbraucher einen Umzug nur noch für die Zukunft und nicht mehr rückwirkend melden.
Was bedeutet das konkret?
· Stromverträge können nicht mehr rückwirkend umgemeldet werden.
· Mieterinnen und Mieter müssen ihrenUmzug frühzeitig melden – empfehlenswert sind 14 Tage im Voraus
· Erfolgt keine oder eine zu späte Meldung, besteht der Stromvertrag an der alten Adresse weiter (inkl. Zahlungspflicht)
· Vertragliche Kündigungsfristen bleiben weiterhin bestehen
Hintergrund dieser Neuerung ist eine gesetzliche Vorgabe der Bundesnetzagentur (BK6-22-024), die den Prozess des Lieferantenwechsels technisch innerhalb von 24 Stunden vorschreibt. Die neuen Regelungen betreffen vor allem die technischen Abläufe im Hintergrund. Dadurch sind An- und Abmeldungen von Stromverträgen nicht mehr rückwirkend umsetzbar.
Ziel: Verbraucher sollen künftig leichter Energieversorger wechseln können und der Prozess wesentlich beschleunigt werden. Die schnellere Marktkommunikation wirkt sich jedoch nicht auf Vertragsfristen aus: Die Kündigungsfristen eines Vertrags bleiben bestehen.
Mehr Infos unter: https://www.uezw-energie.de/presse/das-aendert-sich-ab-6-juni-fuer-stromkunden/