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Flurneuordnung und Dorferneuerung Bergen 2 - Überleitungsbestimmungen
Markt Nennslingen
10.07.2025, 09:10

Im Vorgriff auf die im Herbst 2025 geplante vorläufige Besitzeinweisung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Mittefranken gibt die Teilnehmergemeinschaft Bergen 2 die nachfolgenden Überleitungsbestimmungen zur Information der Beteiligten öffentlich bekannt.


Beschreibung

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