Der Gemeinderat hat beschlossen, den möglichen Ausbau von Windenergieanlagen im Windvorranggebiet „Staffelbach-Nord, Nr. 4209“ auf dem Gebiet der Gemeinde Oberhaid eigenverantwortlich zu steuern und im kommunalen Interesse durchzuführen.
Dabei sollen insbesondere die Interessen der Bürgerinnen und Bürger und nicht zuletzt auch die gemeindlichen Entwicklungspotentiale berücksichtigt werden.
Um diese Ziele bestmöglich zu erreichen, nimmt die Gemeinde Oberhaid die Planungshoheit selbst in die Hand. Zurzeit werden daher die nötigten Flächensicherungen durch die Gemeindeverwaltung im Rahmen von Grundstücks-Pachtverträgen durchgeführt. Weitere Bürgerinformationen werden zu gegebener Zeit folgen.
Von Grundstücks-Pachtangeboten Dritter bittet die Gemeinde Abstand zu nehmen.
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